
Wie funktioniert die Registrierung?
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Auf unserer Homepage, www.rothenberger.com, füllen Sie das Formular für die 3-Jahre-Garantie aus und machen sich anschließend einen Ausdruck des Beleges bzw. erhalten eine e-Mail Bestätigung. Diesen Beleg senden Sie im Garantiefall zusammen mit dem Original Kassenbon und dem defekten Gerät ein.

Ab welchem Datum beginnt die Garantiezeit?
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Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum, welches auf Ihrem Kassenbon steht. Durch Registrieren zur 3-Jahre-Garantie erhalten Sie auf Basis der ROTHENBERGER Garantiebestimmungen eine Garantieverlängerung auf drei Jahre.

Worauf erhalte ich die Garantie?
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Sie erhalten die Garantie auf Ihre Grundmaschine. Normale Verschleißteile sind von der erweiterten 3-Jahre-Garantie ausgeschlossen.

Was ist von der Garantie ausgeschlossen?
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- Fehler und Schäden, die durch unsachgemäße Anwendungen (z.B. Überlastung der Maschine oder Verwendung von nicht geeigneten Pressbacken) entstehen.
- Fehler und Schäden die durch Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkung oder durch Fremdkörper z.B. Sand oder Steine entstehen.
- Fehler und Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung , z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart entstehen.
- Ausgenommen von der Garantie sind ebenfalls Verschleißteile und Zubehör (z.B. Akkus, Pressbacken etc.) sowie teilweise oder komplett demontierte Maschinen.
- Fehler, die durch Reparaturversuche entstanden sind, die nicht durch den ROTHENBERGER SERVICE vorgenommen wurden.

Haben ab jetzt alle neu gekauften Maschinen die 3-Jahre-Garantie?
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Die 3-Jahre-Garantie ist eine Garantiefristverlängerung, die ROTHENBERGER auf ausgewählte Premiumprodukte gewährt. Die Online-Registrierung muss innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf erfolgen.

In welchem Zeitraum muss die erworbene Maschine online registriert werden?
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Das Werkzeug muss spätestens vier Wochen nach dem Kauf online registriert werden.

Habe ich einen Garantieanspruch ohne Online-Beleg?
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Ja, Sie haben Anspruch auf die normale einjährige Garantiezeit. Der Online-Beleg dient ausschließlich der Verlängerung der Garantiedauer auf die ROTHENBERGER 3-Jahre-Garantie.

Ist der Kassenbon als Nachweis noch erforderlich?
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Ja, der Original-Kassenbon ist zwingend erforderlich, denn nur dieser gibt eindeutig Auskunft über das Kaufdatum der Maschine.

Kann ich die Registrierung durchführen ohne etwas auszudrucken?
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Nein, ein schriftlicher Beleg ist im Garantiefall als Nachweis zwingend erforderlich.

Wann muss ich die Inspektionen durchführen lassen, um meinen 3 Jahre Garantieanspruch zu erhalten?
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Die Maschine muss mindestens einmal jährlich (spätestens zum Ablauf des 12. und 24. Monats nach dem Kauf) zur Inspektion. Die Abwicklung übernimmt gerne der Händler in Ihrer Nähe für Sie.

Wo finde ich die Artikel- und Gerätenummer, die zur Eingabe notwendig sind?
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Die Artikelnummer und die 12-stellige Gerätenummer befinden sich auf dem Typenschild der Maschine (siehe Abbildung).